Frage 1

Frage 2

Frage 3

Frage 4

Frage 5

Frage 6

Frage 7

Frage 8


Antwort 1

GRÜN: Das Gerät ist einsatzbereit.
ROT: Akku ist entladen. Bitte aufladen (1 Stunde).

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Antwort 2

Das Nagelgerät SPIT PULSA ist kein Bolzensetzwerkzeug. Es wird mit keiner Treibladung betrieben und fällt daher nicht unter das Waffengesetz, sondern unter die EG-Maschinenrichtlinien. Es trägt deshalb kein Zulassungszeichen und Prüfzeichen, sondern ein CE-Zeichen.
Das Funktionsprinzip basiert auf der Verbrennung eines Brennstoffgemisches in einer Brennkammer, wodurch ein Kolben angetrieben wird, der den Nagel in den Untergrund eintreibt. Einerseits haben wir hier nicht die Zündung einer Kartusche, sondern die Verbrennung eines kompressiblen Gases, andererseits haben wir hier ein indirektes Antreiben des Nagels, welcher mit einer relativ niedrigen Austrittsgeschwindigkeit das Gerät verlässt.

Natürlich erfüllt das SPIT PULSA die momentan gültige Unfallverhütungsvorschrift „Tragbare Eintreibgeräte“ BGV-D 10 (VBG 44). Weitergehend den europäischen Normentwurf EN 792-13 „Handgehaltene nicht elektrisch betriebene Maschinen; Sicherheitsanforderungen; Teil 13: Eintreibgeräte“ (siehe jedem Gerät beiliegende EG-Konformitätserklärung).

PULSA-Geräte verfügen über eine „Einzelauslösung mit Auslösesicherung“.
Für jeden Eintreibvorgang muss der Auslöser und die Auslösesicherung betätigt werden, d.h. ein einzelner Eintreibvorgang wird über den Auslöser erst bewirkt, nachdem die Mündung des Gerätes auf die Eintreibstelle aufgesetzt wurde. Weitere Eintreibvorgänge können nur ausgelöst werden, wenn der Auslöser in der Ausgangslage gewesen ist.

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Antwort 3

Eine generelle Aussage kann nicht getroffen werden, da dies von der Staubbelastung der Arbeitsumgebung abhängig ist. Sie verlängern jedoch Wartungsintervalle entscheidend, wenn Sie eine Reinigung regelmäßig selbständig durchführen. Diese dauert nur wenige Minuten.
Download PDF „Reinigungsanleitung“

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Anwort 4

Bei der Befestigung von Ständerwand-Profilen handelt es sich um die Befestigung eines statischen Systems. Hierbei muss das Befestigungsmittel hauptsächlich Scherkräfte aufnehmen. Aus diesem Grund bedarf es bei dieser Befestigung keiner bauaufsichtlichen Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin.

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Antwort 5

Download PDF „Lastwerte C6/CG6“

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Antwort 6

Download PDF „Lastwerte HC6“

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Antwort 7

PULSA Nägel sind eine ideale Befestigung. Ein Brandschutzgutachten der MPA Braunschweig unterstreicht den Brandschutz nach DIN 4102 für die Befestigung von Trockenbauprofilen.
Download PDF „Brandschutzgutachten“

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Antwort 8

Durch schütteln der Kartusche kann dies nicht festgestellt werden, da sich auch in der Außenkammer der Gaskartusche immer ein Treibgas befindet. Lassen Sie die Gaskartusche so lange im Gerät, bis der Kolben nur mit Unterbrechungen oder gar nicht mehr bewegt wird. Die Gaskartusche bleibt immer im Gerät und wird lediglich zu Wartungs-/Reinigungszwecken entnommen.

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